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Steuerbüro Söhnel, 31.08.2006
Die Übertragung unterliegt, da sie nicht unter das Schenkungsteuergesetz fällt, der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuerpflicht tritt auch dann ein, wenn ein Hoheitsträger, z. B. ein Landkreis, ein Grundstück auf eine GmbH überträgt, deren alleiniger Gesellschafter er ist.
