Aufteilung der Aufwendungen für Hin- und Rückreise bei gemischt veranlassten Reisen
Bisher konnten Aufwendungen, die nur zum Teil beruflich oder betrieblich veranlasst sind, grundsätzlich insgesamt nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. weiterlesen...
Steuerbüro Söhnel, 12.03.2007
