Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei
Während der Ferien können Schüler unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Beschäftigung im Voraus befristet ist. Dies gilt für einen Zeitraum von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Umlagen fallen bei diesen kurzfristigen Beschäftigungen ebenfalls nicht an, weil es sich nicht um so genannte Minijobs handelt. weiterlesen...
Steuerbüro Söhnel, 17.07.2006
