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Steuerbüro Söhnel, 03.08.2006
Diese Anhebung bewirkt zwar keine Änderung des Nettolohns der Arbeitnehmer, wohl aber steigen die Arbeitskosten der Arbeitgeber. Der Bund will sich hierdurch von eigenen Zuschüssen für die Sozialkassen entlasten.
Nicht betroffen von dieser Änderung sind die Abgaben für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten.
Auch für versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte mit einem monatlichen Verdienst von über 400 € bis 800 € (Midi Jobs) gelten vom 1.7.2006 an höhere Beitragssätze. Betroffen sind hier aber die Arbeitnehmeranteile.
