Derzeitiges Erbschaftsteuerrecht ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hält die derzeitige Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. weiterlesen...
Steuerbüro Söhnel, 09.03.2007
