Private Verwendung eines insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Betriebsgebäudes
Errichtet oder erwirbt ein Unternehmer ein Gebäude, das er anschließend teils für sein Unternehmen, teils zu privaten Wohnzwecken nutzt, hat er hinsichtlich der Zuordnung des Gebäudes einschließlich des Grundstücks mehrere Möglichkeiten: Er kann das Gebäude ganz, teilweise in Höhe der unternehmerischen Nutzung oder gar nicht dem Unternehmensvermögen zuordnen. weiterlesen...
Steuerbüro Söhnel, 31.07.2003
