Steuerberaterin Kathrin Söhnel: Steuern von A bis Z

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Private PKW Nutzung durch Gesellschafter Geschäftsführer keine verdeckte Gewinnausschüttung

Der Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH nutzte deren PKW auch zu Privatfahrten, obwohl ihm dies in seinem Anstellungsvertrag untersagt worden war und deshalb eine Lohnversteuerung bei ihm unterblieb.

Steuerbüro Söhnel, 24.08.2006

Nach einer Außenprüfung berechnete das Finanzamt die private Nutzung entsprechend der 1 % Regelung und setzte den errechneten Betrag zuzüglich Umsatzsteuer als verdeckte Gewinnausschüttung an.
Das Finanzgericht Rheinland Pfalz hat die PKW-Nutzung dagegen als Arbeitslohn angesehen und sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs gestützt.
Der Bundesfinanzhof muss nun nochmals entscheiden.

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