Investitionszulage: Gesamtzahl an Arbeitnehmern
Eine der Voraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Investitionszulage ist, dass die Wirtschaftsgüter mindestens fünf Jahre in einem Betrieb bleiben, der nicht mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Begriff des Betriebs ist nach einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen auszulegen. Er umfasst damit alle Betriebsstätten innerhalb und außerhalb des Fördergebiets. Es kommt auf die Gesamtzahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer an. weiterlesen...
Steuerbüro Söhnel, 17.07.2006
