Steuerberaterin Kathrin Söhnel: Steuern von A bis Z

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Steuervergünstigungsabbaugesetz

Steuerbüro Söhnel, 31.05.2003

Vom Entwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetzes ist nur wenig übrig geblieben:
Körperschaftsteuerguthaben
Ein bestehendes Körperschaftsteuerguthaben kann in den Jahren 2003 bis 2005 nicht in Anspruch genommen werden, soweit Ausschüttungen nach dem 11.4.2003 erfolgen.
Nach dem 31.12.2005 werden die Guthaben, die von den jährlichen Gewinnausschüttungen abhängig sind, im Verhältnis 1 : 6 erstattet. Dabei erfolgt die Auszahlung nur in Bruchteilen.
Mitunternehmerische Innengesellschaft
Verluste aus einer stillen Gesellschaft und stillen (Unter-)Beteiligung an Kapitalgesellschaften sind zukünftig nur noch mit Gewinnen aus derselben Beteiligung verrechenbar. Diese Beschränkung gilt allerdings nur für Kapitalgesellschaften, die als Gesellschafter/Beteiligte als Mitunternehmer anzusehen sind.
Abschaffung der Mehrmütterorganschaft
Mehrmütterorganschaften sind zukünftig nicht mehr zulässig.
Beschränkungen bei der steuerlichen Organschaft
Eine körperschaftsteuerliche Organschaft wird erst für das Wirtschaftsjahr wirksam, in dem die Eintragung des Gewinnabführungsvertrags im Handelsregister erfolgt.
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
Liegt der Hebesatz der Gewerbesteuer bei einer Gemeinde unter 200 v. H., so erhält der Gewerbetreibende keine Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer.

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