Erhöhtes Risiko bei Ausstellen von Gefälligkeitsrechnungen
Wegen der hohen Steuerausfälle verstärkt die Finanzverwaltung ihre Aktivitäten zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Handwerker, Getränkehändler, Zulieferer der Gastronomie u. a. stellen oftmals Gefälligkeitsrechnungen aus, um den Auftrag nicht zu verlieren. Selbst dann, wenn sie die Einnahmen aus den Geschäften richtig buchen, können sie sich strafbar machen. weiterlesen...
Steuerbüro Söhnel, 24.08.2006
